ANMELDUNG MITGLIEDSCHAFT

Allgemein

Deine Mitgliedschaft beginnt mit dem Trainingsbeginn und der Anmeldung. Die Mindestdauer beträgt drei Monate. Danach kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, per Monatsende gekündigt werden (die Kündigung bitte direkt an das Sekretariat richten: info@aikido-luzern.ch). Versäumte Stunden werden nicht vergütet oder gutgeschrieben.

Der Unterricht erfolgt in Gruppen durch erfahrene Kursleiter. Die Kursleitung empfiehlt den Teilnehmenden die geeigneten Kurse, nachträgliche Änderungen vorbehalten. Gesetzliche Feiertage und Betriebsferien (kein Training) sind im Kursgeld eingerechnet. Nicht enthalten im Kursgeld sind spezielle Anlässe wie bspw. Seminare und Lehrgänge. Preisänderungen vorbehalten.

Vereinsmitgliedschaft

Der Beitrag für die Vereinsmitgliedschaft beträgt Fr. 50.–. Die Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig. Sie berechtigt beispielsweise, an der Generalversammlung abstimmen zu können und bedeutet vor allem eine weitere finanzielle Unterstützung und Verbundenheit mit dem Verein Aikido Luzern.

Datenschutz

Eingegebene Daten werden nicht persistent auf dem Server gespeichert. Sie werden direkt an die zuständige Person weitergeleitet und verarbeitet.

Trainingsunterbruch

Sollte das Trainieren für den/die Unterzeichnende aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich sein (Reisen, Unfall, Krankheit usw.), kann eine Unterbrechung besprochen werden. In diesem Falle bitten wir um möglichst frühe Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat, um eine individuelle Abmachung treffen zu können.

Haftung

Jede sportliche Tätigkeit birgt spezielle Gefahren, welche auch bestens qualifizierte Trainer nur minimieren, aber nie ganz verhindern können. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin anerkennt mit der Anmeldung ausdrücklich die Existenz solcher Risiken; andernfalls hat er oder sie von einer Teilnahme abzusehen. Weiter hat er oder sie zum eigenen Schutze den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten und allfällige körperliche Einschränkungen der Leitung zu melden.

Aikido Luzern lehnt jegliche Haftung ab bei Ereignissen, die trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnten, sowie bei höherer Gewalt. Versäumnisse seitens der Teilnehmer/-innen entbinden Aikido Luzern ebenfalls von der Haftung. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Luzern. Der/die Unterzeichnende bestätigt, für das Training gegen Unfall genügend versichert zu sein.

 
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